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Vergleich klassische Rentenversicherung mit der neuen Künstlerrente BGK+
aktuell auf Rang 1: Stuttgarter FlexRente classic – Tarif 33oG und 33oG KG5 (KünstlerRente)
Eintrittsalter 30 Jahre – 100 € monatlicher Beitrag
Gesellschaft | Tarif | garantierte Rente | gesamte Rente | garantierte Kapitalabfindung | gesamte Kapitalabfindung | Steuerabgabe |
Stuttgarter | 33oG – KG5 | 197,49 € | 484 € | 56.665 € | 107.063 € | -25 % Steuer |
Künstlerrente.info | BGK+ |
558,12 € | 862,17 € | 134.653 € | 134.653 € | 0 % steuerfrei |
In der Regel wird von den Künstlern ein unterdurchschnittliches Einkommen erzielt bzw. es wurden in der Vergangenheit zu geringe Werte an die Künstlersozialkasse gemeldet, um die Beiträge gering zu halten. Dies hat zur Folge, dass Künstler im Rentenalter nur sehr geringe Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen werden, was wiederum dazu führen wird, dass ein Großteil auf die Grundsicherung angewiesen sein wird. So führt die Einzahlung des durchschnittlich bei der Künstlersozialkasse gemeldeten Gewinns zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung i.H.v. ca. monatlich 90 Euro.
Künstler, die in den kommenden zwei Jahrzehnten das Rentenalter erreichen, haben weiter das Problem, dass sie den vollen Versicherungszeitraum von 40 Jahren in der Künstlersozialkasse nicht erreichen können, da diese erst im Jahr 1983 gegründet wurde.
Aufgrund des Einkommens und der Länge der Versichertenzeiten reichen die bestehenden gesetzlichen Alterssicherungssysteme nicht aus, um eine auskömmliche Rente zu gewährleisten. Die Medientreibenden sind insoweit angehalten, privat vorzusorgen.